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Mein Mann reiste am 14. Dezember 2007 erneut nach Peking. Am 17. Dezember fuhr ein chinesisch sprechender Angestellter der deutschen Botschaft mit ihm zum Public Security Bureau (PSB), wo ihm das Video vorgeführt werden sollte. Sie zeigten ihm nicht ein Video, sondern zwei, jeweils von wenigen Sekunden Dauer.

Mein Mann fertigte nach seiner Rückkehr aus Peking im Dezember 2007 einen Bericht über die Vorführung dieser Videos an, der hier eingefügt ist (Link dazu am unteren Ende dieser Seite), doch zuvor einige Anmerkungen von mir.

Diese Videos zeigen zwei verschiedene Perspektiven, die von zwei verschiedenen Kameras aufgenommen worden sein sollen. Ich behaupte, daß es sich um Fälschungen handelt - Animationen, die angefertigt wurden, nachdem feststand, daß man ein Video zeigen MUSSTE. Dies wird nachfolgend begründet.

In dem Raum, in dem meinem Mann die Videos vorgeführt wurden, waren acht bis zehn Personen anwesend. Das erste Video, das man ihm zeigte, konnte so wie es dargestellt wurde, von der vorhandenen Videokamera nicht aufgenommen worden sein. Auch hatte die Person auf diesem Video keine Mütze auf. Bernhard dagegen war an diesem Tag  mit Mütze unterwegs (die ihm auch von den chinesischen Behörden übergeben wurde), wie an anderer Stelle schon dargelegt wurde (s. hier).

Die Treppe, auf die Bernhard gestiegen sein soll, ist überhaupt nicht begehbar, weil ein Eisengitter davor ist, das mit einem Vorhängeschloß versperrt ist. Man kann auf diese Treppe also gar nicht steigen. Ein Bild von diesem Schloß wird hier gezeigt.

Doch nun zurück zur Video-Vorführung. Nachdem meinem Mann das erste Video vorgeführt wurde, zeigt man ihm ein zweites von wenigen Sekunden Dauer. Dieses zweite Video hätte indes überhaupt nicht aufgenommen worden sein können, weil es an der Stelle, von der aus gefilmt worden sein müßte, keine Kamera gibt. Auch von einer möglicherweise weiter weg entfernten Kamera hätte es nicht aufgenommen worden können, weil gegenüber dem angeblich abgefilmten Ort (an der die Kamera hätte sein müssen) kein Gebäude steht, sondern eine Grünfläche ist. Weder gibt es da eine Kamera noch gibt es eine Möglichkeit, dort irgendwo eine Kamera anzubringen. Die Kamera hätte etwa an der Stelle sein müssen, an der im Bild unten rechts der kleine Baum steht, denn aus dieser Perspektive soll gefilmt worden sein. Die Person in dem Video (oder das, was die Person darstellen sollte), fiel in dem Video auf die Straße an der Stelle, an der das Auto rechts steht..

Dieses Video zeigt nach Aussage meines Mannes einen fallenden Gegenstand (Körper?), der auf dem Boden aufschlägt, unmittelbar danach noch eine Bewegung erkennen läßt und dann ruhig liegen bleibt. Um diesen "Körper" herum unmittelbar nach dem Aufprall, praktisch in der gleichen Sekunde, ein großer Fleck, der Blut darstellen soll.

Ein Angestellter der Universität, mit dem mein Mann im Dezember 2006 sprach, hatte damals nicht erwähnt, daß er selbst eine der Personen war, die  Bernhard identifiziert haben. Erst im November 2007 bei einem erneuten Gespräch mit meinen Mann hat er dies gesagt. Er versicherte, daß Bernhards Gesicht unverletzt war. Wir hatten bisher gedacht, daß durch den Sturz "aus großer Höhe", wie es hieß, erhebliche Verletzungen vorgelegen hätten. Als mein Mann nun erfuhr, daß Bernhard keine Verletzungen im Gesicht hatte (auch von anderen Verletzungen war nicht die Rede), hatte er schon damals, also zwei Wochen zuvor, seine Verwunderung darüber geäußert, daß Bernhard keine Verletzungen im Gesicht hatte, was dann auch dem Mitarbeiter komisch vorkam. Deshalb war man nun, zwei Wochen später, auf die nochmalige Frage meines Mannes vorbereitet, warum Bernhard keine Verletzungen im Gesicht hatte und hatte eine entsprechende Erklärung dafür bereit:

Es wurde behauptet, daß Bernhard nur vom dritten Stock der Feuerschutztreppe gesprungen sei (es hieß: "vom vierten Stockwerk", doch im Chinesischen zählt das Erdgeschoß als erstes Stockwerk, so daß das vierte Stockwerk den dritten Stock nach unserer Zählweise bedeutet).

Wegen der geringen Höhe sei das Gesicht dabei nicht verletzt worden. Wegen der geringen Höhe sei Bernhard aber auch nicht sofort tot gewesen. Und als morgens um sechs Uhr der Wachmann der Universität Bernhard aufgefunden habe, habe er festgestellt, daß Bernhard noch geatmet habe, und man habe ihn schnell in das Krankenhaus eingeliefert, wo er dann verstorben sei.

Durch die Bewegung der fallenden Person in dem Video unmittelbar nach dem Aufprall sollte angedeutet werden, daß die Person noch gelebt habe.

Da sie auf alle Fragen eine Antwort hatten, und sei sie auch noch so durchsichtig gewesen, hatten sie auch auf die Frage meines Mannes, wieso man denn so genau feststellen könne, daß Bernhard  vom dritten Stock gesprungen sei, eine Antwort:

Sie hätten das festgestellt durch Fingerabdrücke (oder "Wischspuren" - das ist bei der Übersetzung bei der Video-Vorführung nicht ganz deutlich geworden) an der Eisenstange des Geländers im dritten Stock.

Demnach hätten sie also, nachdem Bernhard aufgefunden wurde, schon im Dezember 2006 an jeder Etage die Eisenstangen nach Spuren abgesucht haben müssen. Das ist unglaubwürdig - warum sollten sie das tun? Warum sollten sie damals überhaupt ermitteln wollen, aus welcher Höhe der gesprungen sei, dessen sicheren Tod sie auf der Sterbebescheinigung auswiesen, wobei sie von Fall "aus großer Höhe" sprachen? Sie haben damals auch sonst überhaupt nichts zu einer Aufklärung unternommen, sondern wollten im Gegenteil den Fall blitzschnell zu den Akten legen. Allein der Besuch von Bernhards Vater unmittelbar nach dem Tod seines Sohnes in Peking kam für die Behörden unerwartet und ungelegen, und dementsprechend hatte man ihn damals auch behandelt.

Bernhard hätte sich sicherlich nicht von der dritten Plattform einer Feuerschutztreppe (welche insgesamt acht Plattformen aufweist) gestürzt, wo man nicht einmal mit Sicherheit annehmen kann, daß man sofort tot ist.

Da ein Absuchen der Eisenstangen im Dezember 2006, unmittelbar nach Bernhards Tod, völlig unglaubwürdig ist, hätten sie die Treppe im Dezember 2007 absuchen müssen, und zwar in der Absicht festzustellen, von welcher Höhe Bernhard gesprungen sein soll, als mein Mann den Fall in Peking im Dezember 2007 zur Sprache brachte.

Im Dezember 2007 wären aber - ein ganzes Jahr nach dem Geschehen! - mit Sicherheit keine Spuren an den Eisenstangen mehr feststellbar gewesen. Das bedeutet, daß es eine Zweckbehauptung war, daß Bernhard "nur" vom dritten Stock gesprungen sein soll als  Erklärung dafür, daß er keine äußeren Verletzungen aufgewiesen hatte. Die Formulierung "Sturz aus großer Höhe" in der Sterbebescheinigung bedeutet nicht drei Etagen, und insbesondere in Peking als einer Stadt mit sehr vielen sehr hohen Gebäuden stellt man sich darunter etwas anderes vor, und dieser Eindruck sollte mit dieser Formulierung wohl auch erweckt werden.

In dem Brief des chinesischen Botschafter vom Mai 2007 liegen zwischen der Zeit des angeblichen Aufstiegs und des angeblichen Falls 16 Minuten - wohl um die "große Höhe" glaubhaft zu machen. Und nun soll es nur das dritte Stockwerk gewesen sein? Es ist völlig unrealistisch, daß jemand in stockdunkler Winternacht drei Treppen hochsteigt, dort ungefähr 15 Minuten stehen bleibt und sich dann über das Geländer schwingt.

Und schließlich: Den Todeszeitpunkt hat uns niemand mitgeteilt, nur den Zeitpunkt des Auffindens des Leichnams. In der Sterbescheinigung heißt es ausdrücklich: "tot aufgefunden". Es heißt nicht: "er wurde schwer verletzt aufgefunden und starb nach Einlieferung in das Krankenhaus", wie man meinen Mann später im Gespräch mit dem PSB glauben machen wollte.

Des weiteren war in dem Video 2 eine große Blutlache zu sehen um die Person herum, die da gefallen sein soll. Mein Mann fragte extra bei der Vorführung, ob das Blut sein solle, und das wurde bejaht.

Bernhards Leichnam wies nach Aussage einer Person, die ihn identifiziert hatte, keinerlei äußere erkennbare Verletzung auf. Seine Jacke, die er bei seinem Tod anhatte, wurde meinem Mann von den chinesischen Behörden übergeben. Sie ist jetzt noch in unserem Besitz. Diese Jacke hat nicht die geringste Spur eines Blutfleckens. Wie kann jemand verbluten und in einer großen Blutlache liegen und dessen Jacke weist keinerlei Blut auf? Soll das Blut vielleicht aus den Beinen ausgetreten sein und er daran verblutet sein? Das ist völlig unglaubwürdig. Und schließlich: Selbst wenn ein Körper auf dem Erdboden aufprallt und dabei verletzt wird, so dauert es einige Sekunden, bis das Blut austritt. Keinesfalls kann es eine Sekunde nach dem Aufprall schon eine große Blutlache geben. Der Hersteller dieses Videos hatte den Auftrag, Blut in die Szene einzuarbeiten, weil es ja auf der Todesbescheinigung hieß, daß Bernhard verblutet sei.

Die Leute, die bei der Vorführung des Videos anwesend waren, gaben trotz mehrmaliger eindringlicher Frage meines Mannes nach den Verletzungen von Bernhard keine Antwort. Sie gaben keine Antwort darauf, ob es Knochenbrüche gegeben habe. Sie gaben keine Antwort darauf, welche Organe verletzt waren, wodurch der angebliche Blutverlust erfolgt sei, der dann zum Eintritt des Todes führte. Sie sagten allerdings: "Die haben Verletzungen festgestellt im Kopf". Das bedeutet, daß Bernhard Kopfverletzungen hatte, die aber äußerlich nicht feststellbar waren, denn der Mitarbeiter der Universität hat ja ausgesagt, daß Bernhard im Gesicht unverletzt war. Demnach wäre Bernhard nicht durch Blutverlust verstorben, wie in der Sterbebescheinigung ausgesagt, sondern durch Verletzungen am Hinterkopf.

Dazu paßt auch ein weiteres Indiz: Bernhards zerschmetterte Brille. Bernhard hatte nicht einmal im Gesicht erkennbare Verletzungen - aber seine Brille, die meinem Mann übergeben wurde, war völlig zerschmettert: ein Glas herausgefallen, die Brillenbügel umgeknickt und verbogen, die Brille insgesamt völlig zerstört, wie es nur unter Einwirkung starker Kräfte möglich sein kann. Eine Brille kann nicht durch einen Fall aus noch so großer Höhe derartig zerstört werden. Auch an der Brille war nicht die kleinste Spur von Blut. Eine Brille kann aber sehr wohl so zerstört werden, wenn zum Beispiel jemand darauf tritt bzw. mit den Schuhen mehrmals darauf tritt. Dies deutet eher auf einen Kampf hin, bei dem die Brille zu Boden fiel und dann darauf herumgetreten wurde, als durch einen Fall "aus großer Höhe" - oder gar aus niedriger Höhe vom dritten Stock, wie man meinem Mann vorgeben wollte.

Weiter: Am Fuß dieser Feuerschutztreppe befindet sich eine Tür, die als Notausgang dient. Über der Tür befindet sich die bekannte Kamera. Wir gingen bisher einfach davon aus, daß diese Tür ein Liefereingang oder ähnliches wäre und die Kamera dazu da sein, daß man drin sehen kann, wer draußen klingelt. Wir hatten dieser Tür bis dahin überhaupt keine Beachtung geschenkt und sie in unsere Überlegungen gar nicht mit einbezogen.

Bei der Videovorführung allerdings wurde über diese Tür geredet, und zwar unaufgefordert. Während man sonst nur die Fragen meines Mannes dürftig beantwortete, war auf einmal unaufgefordert von einem "Notausgang" die Rede. Damit war diese Tür gemeint. Ebenso unaufgefordert wurde gesagt, daß auch hinter dieser Tür, also innerhalb des Gebäudes, nichts festzustellen gewesen sei, "auch im Treppenhaus nicht oder … wenn da Gewalt …Das konnten die nicht feststellen, daß die im Treppenhaus keine Gewalt oder halt mit anderen Personen" - so der anwesende Übersetzer wörtlich.

Auf die Idee, daß im Treppenhaus etwas gewesen sein könnte, waren wir bis dahin noch nicht gekommen. Es könnte nun so gewesen sein, daß im Treppenhaus etwas passiert ist, wobei Bernhard ums Leben gebracht wurde. Dabei ist vermutlich seine Brille zu Boden gefallen, auf die dann - diesen Schluß läßt das Aussehen der Brille zu - mehr als einmal jemand im Verlauf des Vorfalls getreten sein muß. - In China sind Polizisten oft mit einem Schlagstock ausgerüstet, insbesondere bei Razzien und anderen Einsätzen.

Mein Mann hatte auch das Innere des Gebäudes inspiziert. Es sind dort Räume, die sich für Unterricht, Versammlungen etc. eignen. War Bernhard dort bei einer Veranstaltung, einer Versammlung oder ähnlichem, und wurde er dann im Inneren des Gebäudes gewaltsam ums Leben gebracht und dann durch die Notausgangstür ins Freie gelegt? Diese Annahme drängt sich mir nach Lage der Dinge auf.

Der Notausgang liegt in einem Areal, das man nur erreichen kann durch ein Tor, das in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens abgeschlossen ist. Wenn es also später als 24 Uhr war, als Bernhard nach draußen gelegt wurde, so brauchten die Täter nicht damit zu rechnen, daß es Zeugen gibt, wenn sie Bernhard im Bereich der Feuerschutztreppe ablegen. Dann hätten sie die Brille dazugelegt - denn wenn sie im Treppenhaus gefunden worden wäre, wäre das ja verdächtig gewesen und man hätte nicht von einem Fall aus großer Höhe sprechen können, sondern es wäre klar gewesen, daß Bernhard schon im Treppenhaus ums Leben kam und man hätte in diesem Fall zwangsläufig davon ausgehen müssen, daß es Mord oder Totschlag war und Ermittlungen anstellen müssen.

Auf der Todesbescheinigung ist kein Zeitpunkt für den ungefähren Eintritt des Todes angegeben. Bernhard kann also auch mehrere Stunden in der Nacht da tot gelegen haben, ehe ihn ein Wachmann um sechs Uhr morgens fand.

Vermutlich aus gutem Grunde wurde also nur gesagt: "tot aufgefunden", denn diese Aussage war ja auf jeden Fall richtig.

Wenn Bernhard erst im Krankenhaus verstorben sein soll, wie meinem Mann während der Videovorführung gesagt wurde, dann hätte der Zeitpunkt des Todes auf der Sterbebescheinigung angegeben werden können, und es hätte nicht geschrieben werden dürfen "tot aufgefunden". Entweder ist also die Sterbebescheinigung falsch, oder die Aussage des PSB ist falsch.

- Warum übersandten die Chinesen nicht einfach meinem Mann eine Kopie des Videos nach Deutschland?

- Warum bedurfte es so vieler Anstrengungen und sogar einer diplomatischen Note, um das Video überhaupt sehen zu können?

- Warum war es meinem Mann nicht möglich, das Video bei seinem ersten Besuch zu sehen, so daß eine nochmalige Anreise erforderlich war?

- Warum durfte er bei der Vorführung des Videos nicht seine Digitalkamera benutzen, um den Film mitzuschneiden?

Bernhards Vater berichtet selbst über diese Vorführung beim Amt für Öffentliche Sicherheit (Public Security Bureau PSB) in Peking. Sein Protokoll der Sitzung beim PSB ist hier zu lesen:

Gespräch mit dem  Amt für Öffentliche Sicherheit  Peking am 17.12.2007


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